Allgemeines
Das Double Opt-In Verfahren muss immer direkt vom EmpfĂ€nger (z.B. ĂŒber ein Anmeldeformular auf Ihrer Website) ausgelöst werden. Eine nachtrĂ€gliche Einholung der sogenannten Permission (Erlaubnis, EmpfĂ€nger anschreiben zu dĂŒrfen) ist rechtlich nicht zulĂ€ssig. Aus diesem Grund bieten wir auch keine Möglichkeit, EmpfĂ€nger anzuschreiben und die Permission nachtrĂ€glich einzuholen.
Beispiel
Sie haben bereits ĂŒber diverse Wege Adressen gesammelt, können jedoch keine explizite Einwilligung vorweisen, weil das Double Opt-In Verfahren bislang nicht angewendet wurde.
Sie wollen eine einmalige Mail an diese EmpfĂ€nger senden und dadurch nachtrĂ€glich eine Permission einholen, indem Sie im Newsletter abfragen, wer kĂŒnftig weitere Newsletter erhalten möchte.
Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht zulĂ€ssig. Wenn Sie keine Permission haben, stellt bereits diese einmalige Mail eine unzulĂ€ssige BelĂ€stigung dar und Sie können dafĂŒr abgemahnt werden.