Allgemeines
Gemäß Art. 32 DSGVO müssen der Kunde als Verantwortlicher und Clever Elements als Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, wobei der Stand der Technik, die Implementierungskosten, die Art, der Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu berücksichtigen sind.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Detaillierte Informationen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 EU DS-GVO können jederzeit bei uns angefragt werden.