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Anmeldeformulare
Welche Informationen muss das Anmeldeformular enthalten, um DSGVO-konform zu sein?
Welche Informationen muss das Anmeldeformular enthalten, um DSGVO-konform zu sein?
Vor über einer Woche aktualisiert

Verwendungszweck

Ein zentraler Punkt der Anmeldeformulare muss der Verwendungszweck sein. Also: Wofür meldet sich der Nutzer an und für welche Zwecke werden seine Daten letztendlich verwendet? Kurz: Sie müssen über die Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufklären. Z.B.  „Sie registrieren sich für den wöchentlichen Newsletter der XY GmbH. Wir informieren Sie wöchentlich über die Themen 1, 2, 3.“
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Widerrufsrecht

Sie müssen auf das jederzeitige Widerrufsrecht hinweisen. Z.B. „Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, z.B. über den „Abmelden“-Link im Newsletter.“
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Datensparsamkeit

Es darf (zumindest beim Newsletter-Formular) ausschließlich die E-Mail-Adresse als Pflichtangabe hinterlegt werden.
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Kopplungsverbot

Die Einwilligung muss freiwillig und explizit erfolgen und darf an keine anderen Leistungen gekoppelt sein.
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Erhebung personenbezogener Daten

Bei Clever Elements erfolgt ein personenbezogenes Tracking. Darüber sollten Sie den Betroffenen informieren. Auch müssen Sie auf ein entsprechendes Widerrufsrecht hinweisen.

„Ja, ich möchte einen individuellen und auf meine Bedürfnisse zugeschnittenen Newsletter erhalten. Dafür erlaube ich der XY GmbH, mein E-Mail-Öffnungs-, Klick- und Downloadverhalten zu analysieren und ein personenbezogenes Nutzungsprofil zu erstellen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“
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Clever Elements

Zusätzlich sollten Sie erwähnen, dass die Daten bei uns gespeichert werden. Z.B. so: „Ihre E-Mail Adresse wird an die deutsche zertifizierte Newsletter Software Clever Elements zum technischen Versand weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung [Link zur Datenschutzerklärung].“
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Datenschutzerklärung und gesonderte Checkbox

Es muss sichergestellt werden, dass der Betroffene die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und über den genauen Umfang und Zweck der Datenerhebung aufgeklärt wurde. Dafür bieten wir eine entsprechende Checkbox in den Anmeldeformularen an.

In Ihre Datenschutzerklärung sollten Sie z.B. folgende Formulierung aufnehmen: „Als Newsletter Software wird Clever Elements (http://cleverelements.com) verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Clever Elements GmbH übermittelt. Clever Elements ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke, als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Clever Elements ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.“

 

Hinweis:
Wir bieten keine Rechtsberatung jedweder Art. Alle Angaben sind unsere persönlichen Meinungen und nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.

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